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Kontrollkosten der Bio-Zertifizierung sparen?!

Die Förderung der Biozertifizierung in Verarbeitung, Außer-Haus-Verpflegung und Handel läuft noch ein Jahr!

Projekte: Vermarktung und Verarbeitung , Engagement von Kreis und Kommunen
Getreide und Gmüse
Chiemgaukorn auf dem Teller
© Ellmeier
Vorraussetzungen für die Förderung:
  • Verarbeiter, Händler, Gastronomie oder Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung, die Bio einsetzen oder zukünftig wollen
  • Betriebssitz in Rhön-Grabfeld und max. 50 Mitarbeiter
  • mindestens eins der Produkte auf das sich die Zertifizierung bezieht, stammt von einem Betrieb aus dem Landkreis
  • Darüberhinaus verpflichten sich gefördtere Unternehmen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Produkte aus der Gebietskulisse Rhön zu beziehen
Ausdrücklich werden auch Einrichtungen und Betriebe, die nicht zwingend der Kontrollpflicht unterliegen, wie zB Kindergärten und Schulen, gefördert.

Sie haben Fragen zur Bio-Zertifizierung oder spielen mit dem Gedanken ihren Betrieb oder einzelne Produkte mit dem Bio-Siegel auszuloben?
Sie möchten als Unternehmen oder Einrichtung die Förderung in Anspruch nehmen?

Das Projektbüro der Öko-Modellregion berät Sie gern!
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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