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2. Runde Förderaufruf 2024 - Wir fördern Ihr Kleinprojekt!

Jetzt bis 24. April bewerben!

Projekt: Förderung von Öko-Kleinprojekten
Auf dem Bild sieht man immer größer werdende Münzentürme aus denen kleine Pflänzchen wachsen
Förderaufruf Ökoprojekte 2024
© pixabay
Die Öko-Modellregion Günztal hat für das Jahr 2024 nach der ersten Auswahlrunde noch Fördermittel zur Verfügung und ruft erneut zur Einreichung von Projektanträgen für die Förderung aus dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ bis zum 24.04.2024 auf.  Mit der Fördermöglichkeit „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ werden gezielt Kleinprojekte unterstützt, die die regionale Bio-Ernährungs- und Landwirtschaft sowie bio-regionale Wirtschaftskreisläufe stärken. Im Fokus der Förderung stehen der Auf- und Ausbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und Beiträge zur Bewusstseinsbildung für den regionalen Ökolandbau.
Beispiele von bisher geförderten Projekten im Günztal: Ladentheke mit Kassensystem, Verkaufsautomat mit Häuschen, Marketingmaßnahme zur Einführung einer Produktinnovation, Bewässerungsanlage und Gemüsekisten, Verkaufsanhänger.

Nach der ersten Runde stehen unserer Region noch knapp 30.000€ Fördermittel zur Verfügung. Nutzen Sie die Chance und erhalten Sie bis zu 50% Zuschuss für Ihr Kleinprojekt!

Was wird gefördert?

Kleinstunternehmen* können für Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben 20.000€ (netto) nicht übersteigen, einen Zuschuss von bis zu 50% erhalten. Gefördert werden können zum Beispiel Sachkosten wie die Ausstattung von Verkaufsräumen, Gerätschaften, Dienstleistungen wie die Entwicklung von Marketingmaßnahmen bis hin zu der Anschaffung von Materialien für die Bewusstseinsbildung. Mit dem Verfügungsrahmen Ökoprojekte stehen pro Jahr 50.000 € Fördermittel für die Umsetzung von Kleinprojekten in unserer Öko-Modellregion zur Verfügung.
Fördervoraussetzung ist, dass  das Kleinprojekt im Projektgebiet der Öko-Modellregion liegt, noch nicht begonnen wurden und bis Herbst 2024 umgesetzt werden. Die Förderung kann von Privatpersonen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen und öffentlichen Einrichtungen beantragt werden.

* Als Kleinstunternehmen bezeichnet man Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme zwei Millionen Euro nicht über-schreitet.


Wie läuft der Antrag ab?

1) Prüfen Sie ob Ihr Projekt förderfähig ist
Das Kleinprojekt darf ein Gesamtvolumen von 20.000 € netto nicht übersteigen, noch nicht begonnen sein, muss im Gebiet der Öko-Modellregion Günztal liegen und bis 20. September 2024 umgesetzt und abgerechnet werden. Der maximale Fördersatz beträgt 50% (max. 10.000 €). Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, die 
Gefördert werden neben Sachkosten beispielsweise auch Werbemittel oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung. 

Die eingereichten Projektanträge werden durch ein Entscheidungsgremium anhand folgender Auswahlkriterien bewertet:
  1. Beitrag zum Auf- und Ausbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und/oder Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel
  2. Beitrag zu den Entwicklungszielen der Öko-Modellregion
  3. Beitrag zur Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln
  4. Fördert die Vernetzung und Zusammenarbeit
  5. Beitrag zur Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und zeigt die Vorteile des Ökolandbaus auf
  6. Weist einen innovativen Charakter für die Region auf

Prüfen Sie selbst vorab im Förderaufruf und im Merkblatt zur Förderung von Kleinprojekten (s. Downloads unten), ob die Förderkriterien erfüllt sind.

2) Erfüllt Ihre Projektidee die Förderkriterien?
Wenn Sie ihre Projektidee als förderfähig eingestuft haben, dann nehmen Sie zunächst Kontakt mit uns auf. Gerne im Vorfeld per Mail. Wir besprechen dann Ihre Projektidee und bereiten mit Ihnen die Antragstellung vor.

3) Antragsstellung und notwendige Unterlagen: 
Folgende Unterlagen (s. Downloads) müssen bis spätestens 10. April 2024 schriftlich im Original bei der verantwortlichen Stelle der Öko-Modellregion (abweichende Adresse zur Öko-Modellregion!) eingereicht werden:

·         die ausgefüllte Förderanfrage für ein Kleinprojekt inkl. aller notwendigen Anlagen (z.B. Kostenschätzungen, Angebote, Nachweis Bio-Zertifizierung)
·         das ausgefüllte Formular Projektbeschreibung-Kleinprojekt 2024 (ausfüllbares Word-Dokument) - detaillierte Projektbeschreibung
·         die De-minimis-Erklärung (Agrar/Gewerbe), falls erforderlich

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für Antragsteller sowie die Merkblätter zu den De-minimis-Beihilfen.

Den offiziellen Förderwegweiser des StMELF mit allen Unterlagen finden Sie hier.

4) Wie geht es nach der Antragsstellung weiter?
Die Entscheidung für die Auswahl der geförderten Projekte trifft das Entscheidungsgremium anhand der Auswahlkriterien zeitnah nach Antragsschluss.
Wir informieren Sie im Anschluss an das Auswahlverfahren über das Ergebnis. Danach können Sie im Falle einer positiven Entscheidung für Ihr Projekt nach Vertragsabschluss loslegen!

Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und sind bei Fragen für Sie da:
Öko-Modellregion Günztal | Miriam Marihart, Rebecca Petschke | oekomodellregion@oberguenzburg.de | 0170 917 035 6

Wir freuen uns auf Ihre kreativen Projektideen!


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