Käseauswahl
© Daniel Delang
Mit dem Verfügungsrahmen Ökoprojekte stehen in unserer Öko-Modellregion 50.000 € Fördermittel für die Umsetzung von Kleinprojekten in 2023 zur Verfügung.
Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag zur Stärkung regionaler Bio-Wertschöpfungsketten leisten oder das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel stärken.
Sie haben eine Idee für ein Kleinprojekt in diesem Bereich? Dann lohnt es sich, einen Förderantrag bei uns zu stellen!
... und so gehen Sie vor:
1. Ist mein Kleinprojekt förderfähig?Das Kleinprojekt darf ein Gesamtvolumen von 20.000 € netto nicht übersteigen, noch nicht begonnen sein, muss im Gebiet der Öko-Modellregion Günztal liegen und bis
20. September 2023 umgesetzt sowie abgerechnet werden. Der
maximale Fördersatz beträgt 50% (max. 10.000 €).
Gefördert werden neben Sachkosten beispielsweise auch Werbemittel oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung.
Trägt ihr Projekt zu den Auswahlkriterien bei? Diese sind:
- Beitrag zum Auf- und Ausbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten
- Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel
- Beitrag zu den Entwicklungszielen der Öko-Modellregion
- Beitrag zur Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln
- Fördert die Vernetzung und Zusammenarbeit
- Beitrag zur Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und zeigt die Vorteile des Ökolandbaus auf
- Weist einen innovativen Charakter für die Region auf
Prüfen Sie selbst vorab im
Förderaufruf und im
Merkblatt zur Förderung von Kleinprojekten (s. Downloads unten), ob die Förderkriterien erfüllt sind.
2. Wie und wo stelle ich den Antrag?Wenn Sie ihre Projektidee als förderfähig eingestuft haben, dann nehmen Sie
zunächst Kontakt mit dem Öko-Modellregionsmanagement auf. Wir besprechen dann Ihre Projektidee und bereiten mit Ihnen die Antragstellung vor.
Folgende Unterlagen (s. Downloads) müssen bis spätestens 20. Januar 2023 bei der verantwortlichen Stelle der Öko-Modellregion eingereicht werden:- die ausgefüllte Förderanfrage für ein Kleinprojekt
- ggf. die De-minimis-Erklärung (Agrar/Gewerbe)
Bitte beachten Sie auch das
Merkblatt für Antragsteller sowie die
Merkblätter zu den De-minimis-Beihilfen.
Den offiziellen Förderwegweiser des StMELF mit allen Unterlagen finden Sie
hier.
3) Wie geht es nach der Antragsstellung weiter?Die Entscheidung für die Auswahl der geförderten Projekte trifft das Entscheidungsgremium anhand der Auswahlkriterien zeitnah nach Antragsschluss.
Wir informieren Sie im Anschluss an das Auswahlverfahren über das Ergebnis. Danach können Sie im Falle einer positiven Entscheidung für Ihr Projekt
nach Vertragsabschluss loslegen!
Bitte besprechen Sie Ihre Projektidee im Vorfeld mit uns:Öko-Modellregion Günztal | Miriam Marihart, Rebecca Petschke | oekomodellregion@oberguenzburg.de | 0170 917 035 6
Wir freuen uns auf Ihre kreativen Projektideen!