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Bio-regionale Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung

Unsere Unterstützung für Sie

Projekt: Bio in der Gastronomie und Großküche
zwei Suppenschüsslen mit Kürbissupppe und als Topping Kürbiskern und Kräuter
bio-regionale Lebensmittel ind er Gemeinschaftsverpflegung
© Anton Mahyukha

Ganz Aktuell erreicht uns der Hinweis, dass es einen neu entwickelten, und nun im Netz für alle verfügbar stehend, Biospeiseplaner von Tollwood „Bio für Kinder“ gibt.

Der Bio-Speiseplaner kann für die Umstellung der Küchen von Kindertageseinrichtungen und Schulen auf Bio eine gute Unterstützung sein. Er ist praxisbezogen und vermittelt sehr viel Knowhow. Im nachfolgenden Link können Sie sich das Angebot von Tollwood anschauen.

https://biospeiseplan.de/

Unter: https://biospeiseplan.de/artikel/schulung-und-beratung sind Termine einsehbar, an denen man sich anmelden kann.

Regionale Gemeinschaftsverpflegung

Bayernweit finden in acht Modellgebieten aktuell Gespräche mit Landräten und Bürgermeistern statt, die als Träger von Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen die Gemeinschaftsverpflegung in ihrer Verantwortung regionaler gestalten möchten. In den Modellgebieten sollen Landwirtschaft und Küchenleiter enger zusammenrücken. Regionale Initiativen werden eingebunden um gemeinsam voranzukommen. Im Fokus stehen die Lebensmittel mit den Gütesiegeln Geprüfte Qualität – Bayern und Bayerisches Bio-Siegel.

BioRegio-Coaching in den Öko-Modellregionen

Sie kochen in einer Kita, Schule, Betriebsgastronomie, Senioreneinrichtung oder einem Krankenhaus in einer der 35 bayerischen Öko-Modellregionen? Sie möchten mehr bio-regionale Lebensmittel in Ihren Speiseplan aufnehmen? Melden Sie sich bei uns!

BioRegio-Coaching in den Öko-Modellregionen (KErn) 

Ministerratsbeschluss

Im Ministerratsbeschluss vom 13. Januar 2020 hat der Ministerrat beschlossen, die staatlichen Kantinen in Bayern als Vorbildfunktion ihr Angebot bis zum Jahr 2025 anzupassen. Das bedeutet einen Warenanteil von mindestens 50% aus regionaler oder ökologischer Erzeugung anzubieten. Der Geltungsbereich reicht von den Ministerien und Staatskanzlei bis zu den nachgeordneten Behörden.

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